AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Vertragsgegenstand, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Xpertus IT Systemhaus GmbH, Bahnhofstr. 14, 56424 Mogendorf („Xpertus IT“) im Zusammenhang mit dem Dienst xSales CRM System und dem Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen. Es gelten die AGBs der Firma Xpertus IT Systemhaus GmbH, zudem sind die Angebote auf www.xsales-crm.de ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von der Xpertus IT nicht anerkannt. Eine Anerkennung der AGB des Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Xpertus IT. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Xpertus IT in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungen vom Xpertus IT Systemhaus
2.1 Xpertus IT erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des ausgeschriebenen Leistungsangebots.
2.2 Bei Bestellung wählt der Kunde einen konkreten xSales CRM-Tarif aus. Die Kombination verschiedener Angebote ist nicht möglich.
2.3 Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Server abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. Xpertus IT sagt eine Erreichbarkeit des Netzwerks von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten, in denen das Netzwerk aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von der Xpertus IT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
2.4 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung bzw. Konfiguration ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Xpertus IT behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen und zu unterbinden, die den Server bzw. das Netzwerk übermäßig stark belasten bzw. belasten werden.
2.5 Soweit nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt, sind zusätzliche Leistungen wie Telefonsupport, E-Mailsupport, Wartungsarbeiten, individuelle Konzepte, Änderungen übertragener Daten, Erstellung von Sicherheitskopien und ähnliche Vorarbeiten sowie Kosten der Datenübertragung, der Lagerung und Archivierung nicht im Leistungsumfang enthalten.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Xpertus IT stellt seine Leistungen – soweit nicht anders vereinbart – jeweils im Voraus in Rechnung. Alle vereinbarten Pauschalen sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Auf Wunsch kann eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg erfolgen. Xpertus IT ist berechtigt, eine Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von xSales CRM zu verlangen.
3.2 Xpertus IT kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, wenn der Kunde sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, Xpertus IT den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
3.3 Für die in Ziffer 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise. Xpertus IT bestimmt die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen, soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist.
3.4 Im Verzugsfall berechnet Xpertus IT bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Kaufleuten in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Für den Fall, dass Xpertus IT nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, behält sich die Xpertus IT vor, diesen geltend zu machen.
3.5 Sollte der Kunde zum Lastschriftverfahren angemeldet sein und eine fällige Rechnung zurückgebucht werden, so verpflichtet sich der Kunde die anfallenden Bankgebühren für die Rücklastschrift zuzüglich eventuell anfallende Portokosten zu zahlen.
3.6 Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlicher Unterschreitung der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen, sofern die Unterschreitungen nicht im Einflussbereich von der Xpertus IT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
3.7 Xpertus IT ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Leistungsentgelte auf Dienstleistungen oder Waren, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
3.8 Xpertus IT ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von vier Wochen zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird.
4. Dauer und Kündigung des Vertrages
4.1 Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenvertrags oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
4.2 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Sie verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, sofern nicht anders in der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung festgelegt, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.
4.3 Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die Xpertus IT gilt insbesondere:
- ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
- wenn der Kunde mit einem ausreichend hohen Betrag mehr als vier Wochen in Verzug ist und die Xpertus IT den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung hingewiesen hat.
- die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die Xpertus IT.
- eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für Xpertus IT dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
4.4 Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. Fax oder E-Mail). Die Kündigung einer Domain führt nicht gleichzeitig zur Kündigung des Accounts.
4.5 Die Parteien verpflichten sich sowie ihre Mitarbeiter, Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Geheimnisse sowie über die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Vertragspartners dessen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu wahren.
5. Haftungsansprüche
5.1 Xpertus IT strebt an, die Dienstleistungen möglichst ohne Unterbrechungen bereitzustellen. Xpertus IT übernimmt jedoch keine Haftung für von ihr nicht verschuldete Netzausfälle. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Xpertus IT wegen Netzknotenausfällen sind deshalb ausgeschlossen.
5.2 Für Schäden haftet die Xpertus IT nur dann, wenn die Xpertus IT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Xpertus IT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Xpertus IT auf den Schaden beschränkt, der für die Xpertus IT bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Die Haftung von Xpertus IT wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
5.3 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, haftet Xpertus IT gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Soweit nachfolgend nicht anders genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Xpertus IT nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Xpertus IT haftet außerdem nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden wie zum Beispiel entgangener Gewinn. Abweichend von allen sonstigen die Haftung von der Xpertus IT betreffenden Regelungen in diesen AGB haftet die Xpertus IT unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit die Xpertus IT eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen hat, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen, haftet Xpertus IT für die schuldhaft verursachten Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet die Xpertus IT der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
Darüber hinaus haftet die Xpertus IT nicht.
Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Software des Kunden von Dritten gegenüber der Xpertus IT geltend gemacht werden. Der Kunde haftet außerdem für Schäden, die er der Xpertus IT oder anderen Teilnehmern des Netzknotens schuldhaft zufügt.
5.5 Der Kunde haftet für alle Schadenersatzansprüche seitens Xpertus IT oder deren Vertragspartnern. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn aufgrund des veröffentlichten Angebotes des Kunden Beschlagnahmungen der Hardware von Xpertus IT stattfinden. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche hieraus entstandenen Schäden Xpertus IT in vollem Umfang zu erstatten.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde sichert zu, dass die Xpertus IT von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der Xpertus IT jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Xpertus IT binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
6.2 E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, von der Xpertus IT zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Er ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von der Xpertus IT nutzen, haftet der Kunde gegenüber Xpertus IT auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von der Xpertus IT abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von der Xpertus IT oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der Xpertus IT erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei der Xpertus IT gehosteten Daten in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von Xpertus IT notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der Xpertus IT übertragen.
7. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Xpertus IT Systemhaus GmbH, Bahnhofstr. 14, 56424 Mogendorf, Tel.: 02623 869 88 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Software
An der durch Xpertus IT bereitgestellten oder verkauften Software bzw. an den Programmen bestehen in der Regel gewerbliche Schutz- bzw. Urheberrechte der Hersteller und/oder Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte dürfen vom Kunden in keiner Form verändert oder entfernt werden.
8.1 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Personen, die diese Software bzw. Programme nutzen, diese Lizenzvereinbarung einhalten.
8.2 Erfolgt die Weitergabe der Leistung durch den Kunden an Dritte, ist der Kunde verpflichtet, Dritte auf die vorgenannten Schutz- bzw. Urheberrechte der Hersteller und/oder Lizenzgeber sowie auf vorhandene Einschränkungen in den Lizenzbedingungen hinzuweisen.
8.3 Für Schäden, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte entstehen, haftet die Xpertus IT nur, wenn bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Die Höhe der Haftungssumme ist auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich unter dem nachfolgend näher definierten Eigentumsvorbehalt. Dies gilt zudem für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Xpertus IT behält sich das Eigentum an Lieferungs- und Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen von Geschäften zwischen der Xpertus IT und dem Kunden vor. Xpertus IT ist berechtigt, die Sache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Im Zeitraum der noch offenen Forderung, in der das Eigentum für die ausgehändigte Sache auf den Kunden noch nicht übergegangen ist, hat er die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Für entstandene Schäden im vorgenannten Zeitraum haftet der Kunden.
10. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
11. Gerichtsstand / Organisatorisches
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht Montabaur (Rheinland-Pfalz) zuständig. Sämtlicher Geschäftsverkehr ist ausschließlich über folgende Adresse abzuwickeln: Xpertus IT Systemhaus GmbH, Bahnhofstr. 14, 56424 Mogendorf
12. Zugesicherte Eigenschaften
12.1 Die Leistungsmerkmale des Rechenzentrums ergeben sich aus den jeweiligen Service-Level-Agreements.
12.2 Xpertus IT ist nicht verpflichtet, den Kunden bei Überschreitung seines Transfervolumens zu informieren. Der Kunde erklärt sich nach Erhalt seiner Zugangsdaten bereit, die Überwachung seines Transfervolumens selbst zu übernehmen.
12.3 Sofern der Vertrag keine Regelung über unbegrenztes Transfervolumen vorsieht, gilt Folgendes:
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Volumenverbrauch seines Vertrags einzusehen. Über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehender Datentransfer wird gesondert zu einem Satz gemäß der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet. Bei dedizierten Servern erfolgt die Messung des Datenvolumens über das sogenannte MRTG-Verfahren. Die Berechnung erfolgt nach durchschnittlich verbrauchter Bandbreite bezogen auf die letzten 30 Tage. Die Messung erfolgt hierbei direkt am Netzwerkanschluss des Servers.
12.4 Sofern der Vertrag unbegrenztes Transfervolumen vorsieht, entstehen keine Zusatzkosten für Traffic
13. Online-Streitschlichtung gemäß EU-Vorgabe
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Xpertus IT ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. SCHUFA-Klausel
Der Kunde willigt ein, dass die Xpertus IT Systemhaus GmbH, Bahnhofstr. 14, 56424 Mogendorf der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde hat die Möglichkeit, Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten bei der SCHUFA zu erhalten.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
Mogendorf, 27. Juni 2022